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   BFH, 23.01.1986 - IV R 108/85   

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https://dejure.org/1986,1814
BFH, 23.01.1986 - IV R 108/85 (https://dejure.org/1986,1814)
BFH, Entscheidung vom 23.01.1986 - IV R 108/85 (https://dejure.org/1986,1814)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 1986 - IV R 108/85 (https://dejure.org/1986,1814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 34 Abs. 1, § 35, § 122 Abs. 1, § 141 Abs. 1 und 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Mitunternehmerschaft - Landwirtschaftlicher Betrieb - Ehegatten - Ehemann als Alleininhaber - Erklärung der Ehegatten - Bestandskräftige Veranlagung - Verfahren über Buchführungspflicht - Gewinnfeststellungsverfahren - Mitteilung über Beginn der Buchführungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 146, 332
  • BB 1986, 1287
  • BStBl II 1986, 539
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.04.1985 - IV R 92/82

    Reichsabgabenordnung - Hinweis auf Beginn der Buchführungspflicht - Land- und

    Auszug aus BFH, 23.01.1986 - IV R 108/85
    Hierzu ist vielmehr das gesonderte Gewinnfeststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO 1977, in Fällen geringerer Bedeutung (§ 180 Abs. 3 AO 1977) auch das Einkommensteuerveranlagungsverfahren bestimmt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. April 1985 IV R 92/82, BFHE 143, 404, BStBl II 1985, 486).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZR 151/04

    Zustellung eines Abgabenbescheides hinsichtlich eines unter Zwangsverwaltung

    Die zuständige Behörde kann sich daher gemäß § 122 Abs. 1 Satz 2, § 34 Abs. 2 Satz 2 AO stets dann an einen der vertretungsberechtigten Gesellschafter (§ 714 BGB) halten, wenn kein Geschäftsführer nach § 710 BGB besonders bestellt ist (BFH BStBl. II 1986, 539, 540; 2003, 890, 891; NJW 1987, 1720; BFH/NV 1988, 622, 623; 1998, 1451, 1452).
  • BFH, 08.11.1995 - V R 64/94

    Steuerbescheid für GbR in Liquidation: - Keine Nichtigkeit durch Bezeichnung der

    Das FA kann sich gemäß §§ 122 Abs. 1 Satz 2, 34 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 stets dann an einen der vertretungsberechtigten Gesellschafter halten, wenn kein Geschäftsführer nach § 710 BGB besonders bestellt ist (vgl. BFH-Beschluß vom 19. Januar 1988 VII B 163/87, BFH/NV 1988, 622; BFH-Urteil vom 23. Januar 1986 IV R 108/85, BFHE 146, 332, BStBl II 1986, 539 unter 1.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 122 AO Tz. 14; Kühn/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 17. Aufl., § 34 AO Bem. 2 c und d), also auch dann, wenn den Gesellschaftern nach Auflösung der Gesellschaft die Geschäftsführung gemäß § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB gemeinschaftlich zusteht.
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 75/05

    Betroffensein der Insolvenzmasse im Fall des gerichtlichen Streits über die

    Ausreichend ist die Bekanntgabe an nur einen Geschäftsführer oder Gesellschafter (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1986 IV R 108/85, BFHE 146, 332, BStBl II 1986, 539; vom 23. Juni 1988 IV R 33/86, BFHE 154, 203, BStBl II 1988, 979, und vom 8. November 1995 V R 64/94, BFHE 179, 211, BStBl II 1996, 256; Palandt/ Heinrichs/Sprau, BGB, 66. Aufl., § 167 Rz 14 und § 714 Rz 4; vgl. auch § 6 Abs. 3 des Verwaltungszustellungsgesetzes --VwZG--; § 170 Abs. 3 ZPO); auf die --zwischen den Beteiligten streitige-- Frage der Bekanntgabe gegenüber Frau K. ist somit nicht einzugehen.
  • BFH, 26.11.1987 - IV R 22/86

    Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb - Eheleute - Miteigentum -

    Wie der Senat im Urteil vom 23. Januar 1986 IV R 108/85 (BFHE 146, 332, BStBl II 1986, 539) entschieden hat, kann in den Fällen, in denen die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen als die wesentlichen Grundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes beiden Ehegatten gehören, im Verfahren nach § 141 Abs. 2 AO 1977 nicht erstmalig und abschließend entschieden werden, ob zwischen den Ehegatten Mitunternehmerschaft besteht oder ob und welcher Ehegatte Alleinunternehmer ist.

    Um diesem Zustand abzuhelfen, hat der Senat im Urteil in BFHE 146, 332, BStBl II 1986, 539 den Standpunkt vertreten, die Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht nach § 141 Abs. 2 AO 1977 sei rechtswirksam, wenn sie demjenigen Ehegatten bekanntgegeben und an ihn adressiert wird, der gegenüber dem FA in den vorangegangenen gemeinsamen Steuererklärungen der Ehegatten - mit dem Einverständnis des anderen Ehegatten - als Betriebsinhaber aufgetreten ist und die wirklichen Inhaber - das ist entweder der andere Ehegatte oder die beiden Ehegatten zusammen - dem FA im zuständigen Verfahren (s. oben) weder bekanntgeworden noch von ihm festgestellt worden sind.

  • BFH, 23.06.1988 - IV R 33/86

    Steuerbescheid - Bekanntgabe

    Es entspricht einem allgemeinen Rechtsprinzip, daß für die Zustellung von Verwaltungsakten im Falle einer Gesamtvertretung durch mehrere gesetzliche Vertreter die Zustellung an einen von ihnen genügt (BFH-Entscheidungen vom 22. Oktober 1976 VI R 137/74, BFHE 120, 148, BStBl II 1976, 762, und vom 6. November 1980 IV R 52/77, BFHE 132, 9, BStBl II 1981, 186; vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Januar 1986 IV R 108/85, BFHE 146, 332, BStBl II 1986, 539, zur Bekanntgabe der Buchführungsmitteilung).
  • BFH, 09.04.1987 - IV R 308/84

    Anforderungen an die wirksame Begründung einer Buchführungspflicht - Ermittlung

    In seinem Urteil vom 23. Januar 1986 IV R 108/85 (BFHE 146, 332, BStBl II 1986, 539) hat der Senat ausgeführt, daß die Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht nach § 141 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) auch dann rechtswirksam ist, wenn sie demjenigen Ehegatten bekanntgegeben wird, der gegenüber dem FA in den vorangegangenen gemeinsamen Steuererklärungen der Ehegatten - mit dem Einverständnis des anderen Ehegatten - als Betriebsinhaber aufgetreten ist, und die wirklichen Inhaber - das ist entweder der andere Ehegatte oder die beiden Ehegatten zusammen - dem FA im zuständigen Veranlagungs- oder Gewinnfeststellungsverfahren weder bekanntgegeben noch von ihm festgestellt worden sind.
  • FG Hamburg, 20.06.1995 - V 71/92

    Streit um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Zahlung

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